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Themen

Die folgenden Themen wurden für diese Internetpräsens aufbereitet:

Zeitleiste mittelalterliches Holten

Regularien des Stadtaufgebots Holten

Tägliche und Monatliche Rationen eines Heeres

Regularien des Stadtaufgebots Holtens

Ämter eines Fähnleins

  • Hauptmann
    Sein Leutnant (Bei uns der Captain)
  • Fähnrich
  • Rottenmeister
  • Feldscher
  • Pfeifer und Trommelschläger
  • Kapplan
  • Fourier (Verpflegunsmeister)
  • zwei gemeine Weibel
Pro Rotte sind 5 Mann abzustellen

Disziplinar- und Rechtsverordnungen:

  1. Frauen und Kinder, alte Leute sind zu schonen.
  2. Geistliche und Kirchen sind zu schonen.
  3. Bei Leibesstrafe sollte in Freundesland niemand irgend etwas ohne Bezahlung fortnehmen.
  4. Verboten ist es ohne Erlaubnis des Obristen, Gemeindeversamlungen zu veranstalten, um Forderungen oder Meuterei durchzusetzen.
  5. Konspirative geplante Aktionen, von den ein jeder weiss sollen zu Anzeige gebracht werden
  6. Das Balgen mit und unter Kameraden ist bei Leibstrafe verboten, jeder der nicht versucht zu schlichten wirt genauso bestraft wie die Balger.
  7. Sollte die Soldzahlung in Verzug geraten, so dürfen die freiwilligen dem Regiment beigetreten Knechte daraus keinerlei Recht zur Vernachlässigung ihrer Kriegsdienste herleiten.
  8. Ihm Lager herrscht Kameradschaft.
  9. Die Laster des Spieles und des Trinkens sind ihn erträglichen Grenzen zu halten.
  10. Ein jeder ist aufgerufen den Heeresfrieden Aufrechtzuhalten.
  11. Wer dem Ausbruch einer Schlägerei nicht auf der Stelle entgegentritt, macht sich des Rechtsbruches schuldig. Wer aber nach vergeblicher Ermahnung einen Raufbold niederschlägt um schweren Schaden für die Allgemeinheit zu vermeiden, wird hinterher straffrei ausgehen.
  12. Über Gott darf zu keiner Zeit gelästert werden.
  13. Alle Knechte und Obristen haben an der Predigt zu gegen zu sein.
  14. Wer vor dem Feind flieht, den sollen die Kameraden niederstoßen.
  15. Wer Desertierte gilt als ehrlos und wird am Leib und Leben gestraft werden.
  16. Niemand darf ohne Befehl Plündern und Brandschatzen.
  17. Wer der Regimentsfahne schimpft und ihr Schande bringt, soll mit Leib und Leben bestraft werden.
  18. Den Befehlen der Obristen ist zu folgen.
  19. Ein jeder Knecht mit Frau und Kind muss für diese selbst sorgen.
  20. Auf dem Marsch ist es den Knechten verboten, Rüstzeug zu tragen.